Ihr Anspruch auf Weiterbildung

Wussten Sie, dass Sie mit Ihrem temporären Arbeitsvertrag Anspruch auf einen bedeutenden finanziellen Beitrag für Ihre Weiterbildung haben?

Ja, Sie haben richtig gelesen. Als temporäre Mitarbeiterin oder temporärer Mitarbeiter von Swiss-Care-Company GmbH profitieren Sie vom Gesamtarbeitsvertrag «GAV-Personalverleih». Dieser regelt alle Rahmenbedingungen für eine faire und rechtskonforme Anstellung.

Was aber viele nicht wissen: Wenn Sie in den letzten 12 Monaten mindestens 88 Stunden temporär gearbeitet haben, über uns oder einem anderen Personaldienstleister der ebenfalls dem GAV-Personalverleih unterstellt ist, gehören Sie zu den Glücklichen. Dann haben Sie Anspruch auf bis zu CHF 5’000 für eine Weiterbildung.

Prüfen Sie jetzt hier Ihren Anspruch auf Weiterbildung.

Anspruch auf Weiterbildung bei Swiss-Care-Company